Allgemeinen Einkommen
Art.4.3.a. IRPF
Allgemeine Einkommen, “la renda general “, besteht aus:
– Erwerbseinkommen zum Beispiel Gehälter oder Renten. (Les rendes de treball)
– Erträge aus Geschäftstätigkeiten zum Beispiel Handel oder Freie Berufe. (Les rendes procedents de la realizació d’activitats économiques)
– (. Les rendes del capital immobiliari) Erträge aus Immobilien. Zum Beispiel Vermietung
Es gibt ein Freibetrag von 24.000 € Geld auf allgemeinen Einkommen. Diesen Freibetrag wird auf 40000€ erhöht falls der nicht getrennt lebende Ehepartner keinerlei allgemeinen Einkommen hat. Dies ist ebenfalls so falls der Partner, der mit dem Steuerzahler zusammenlebt, keinerlei allgemeinen Einkommen hat.
Der Freibetrag erhöht sich auf 30000 € falls der Steuerpflichtige Arbeitsunfähig ist.
Für allgemeines Einkommen zwischen einen Betrag von 24000 € und 40000 € gibt es einen ermäßigte Steuersatz von 5%. Dies geschieht durch eine „ Bonificació“ von max 800€.
Laut Artikel 35.2 IRPF gibt es ebenfalls geringe Freibeträge für Kinder, Enkel, Eltern usw.
Es handelt sich um 750€ pro Kind unter 25 Jahre oder 750€ für die Eltern die über 65 Jahre Alt sind. Diese Personen müssen mit dem Steuerpflichtigen zusammenleben oder von ihm abhängig sein.
Falls das Kind oder die Eltern oder Großeltern behindert sind, erhöht sich der Betrag mit 50 % auf 1125 €.
Das Kind oder die Eltern dürfen nicht über ein Jahreseinkommen von mehr als 12000 € verfügen.
Beiträge für „ plans de pensions“ ( Rentenkasse oder Beiträge für eine Rentenversicherung ) oder „ altres instruments de previsió social „ ( Kasse Sozialversicherung :Beispiel Invalidität) können Anrecht geben auf einen Steuervorteil. Diese „plans“ müssen durch den Andorranischen Gesetzgeber genehmigt sein. ( Art.39.1 IRPF )
Diese Beiträge dürfen nicht höher sein als 30 % des Generaleinkommens aus Löhne oder selbständige Aktivität. Auf alle fälle darf der Betrag nicht höher sein als 5000 € ( Art.39.1 IRPF )
Ausgleichende Rente für einen Ehepartner oder Unterhaltsgeld das nach eine Scheidung gezahlt werden muss laut eine gerichtliche Entscheidung oder im Einklang mit dem Bürgerlichen Gesetzt und genehmigt durch eine gerichtliche Entscheidung oder laut eine notarielle Akte. ( Art. 39.2 IRPF )
Bis zu 1000 € pro Jahr können von Brutto allgemeine Einkommen abgezogen werden, wenn sie verwendet wird, um die Kosten (einschließlich Hypothekenzinsen und Kapitalrückzahlung) des Gebäudes oder Verbesserung eines Hauptwohnsitzes zu zahlen. Art.38
Alle Angaben sind ohne Gewähr. Die Richtigkeit kann nicht garantiert werden.